Juleica-Card für Jugendleiter:innen
Die Jugendleiter:innen-Card (Juleica) ist der bundesweit anerkannte Ausweis für ehrenamtlich tätige Jugendleiter:innen. Sie dient als offizieller Nachweis für Engagement, Qualifikation und Verantwortung in der Kinder- und Jugendarbeit. Darüber hinaus stärkt die Juleica das Vertrauen von Erziehungsberechtigten und unterstützt die Zusammenarbeit mit Behörden sowie weiteren Institutionen, etwa Jugendämtern. Sie macht die nach verbindlichen Qualitätsstandards erworbenen Kompetenzen und Fähigkeiten der Jugendleiter:innen transparent und nachvollziehbar. Zudem weist sie die Berechtigung zur Inanspruchnahme von Vergünstigungen nach, die speziell für Jugendleiter:innen und Jugendgruppen vorgesehen sind.
Voraussetzungen
Die Juleica wird in der Regel an ehrenamtlich tätige Jugendleiter:innen ausgestellt. Dazu zählen Leiter:innen und Helfer:innen in der Kinder- und Jugendarbeit, wenn diese Tätigkeit über einen längeren Zeitraum kontinuierlich ausgeübt wird, nicht im Rahmen eines Arbeits- oder Dienstverhältnisses erfolgt, und im Wesentlichen unentgeltlich ist. Auch haupt- oder nebenberuflich tätige Mitarbeitende in der Jugendarbeit können eine Juleica erhalten, sofern sie vergleichbare Aufgaben übernehmen, etwa durch wiederholte leitende Tätigkeiten bei Ferienfreizeiten, Erholungsmaßnahmen oder im internationalen Jugendaustausch.
In der Regel müssen Juleica-Inhaber:innen das 16. Lebensjahr vollendet haben. In begründeten Ausnahmefällen kann die Juleica auch an 15-jährige Jugendleiter:innen ausgestellt werden.
Inhalte
Inhaltlich orientiert sich die Qualifizierung an aktuellen Themen junger Menschen sowie an den Anforderungen moderner Kinder- und Jugendarbeit. Dazu gehören insbesondere:
-
die Rolle der Jugendleitung (Aufgaben, Funktionen und Grenzen),
-
die Befähigung zur Leitung von Gruppen,
-
Ziele, Methoden und Aufgaben der Kinder- und Jugendarbeit,
-
rechtliche und organisatorische Grundlagen,
-
psychologische und pädagogische Grundlagen der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen,
-
Gefährdungstatbestände des Jugendalters sowie Themen des Kinder- und Jugendschutzes,
-
Prävention vor sexualisierter Gewalt und der Umgang mit sexuellen Grenzverletzungen,
-
weitere aktuelle Themen wie Diversität, Inklusion, Geschlechtergerechtigkeit, interkulturelle Kompetenz, internationaler Jugendaustausch, Nachhaltigkeit sowie verbandsspezifische Inhalte.
Erstantrag
Qualifizierung
Die Qualifizierung zum Erwerb der Juleica stellt sicher, dass Jugendleiter:innen fachlich und persönlich gut auf ihre verantwortungsvolle Aufgabe vorbereitet sind. Für den Erstantrag müssen mindestens 34 Zeitstunden Fortbildung, die den Qualitätsstandards des Bayerischen Jugendrings entsprechen, absolviert werden. Zusätzlich ist der Nachweis ausreichender Kenntnisse in Erster Hilfe erforderlich. Dieser muss den „Gemeinsamen Grundsätzen für die Aus- und Fortbildung in Erster Hilfe“ der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe (BAGEH) entsprechen. Alternativ kann ein „Erste Hilfe am Kind“-Kurs im gleichen Stundenumfang anerkannt werden. Der entsprechende Nachweis darf bei Antragstellung nicht älter als drei Jahre sein. Die landesspezifischen Regelungen zur Juleica in Bayern sind hier veröffentlicht.
Wie?
Im Rahmen der Tätigkeit als Jugendleiter:in bei der THW-Jugend Bayern gibt es drei Möglichkeiten, die Juleica zu erwerben, jeweils mit den zuständigen Anlaufstellen (siehe Grafik):
- THW-Qualifizierungslehrgang Stab 03 (ehemals „Jugend 02“) am Ausbildungszentrum (AZ) Dieser Lehrgang dauert entweder eine Woche oder verteilt sich auf drei Wochenenden. Voraussetzung für die Teilnahme ist eine abgeschlossene Grundausbildung.
- THW-Jugend Bayern Einstiegsseminar, das jährlich am zweiten Oktoberwochenende stattfindet, sowie ein weiteres Wochenendseminar oder mehrere Tagesseminare, die als Juleica-zertifiziert gekennzeichnet sind. Damit werden insgesamt 36 Zeitstunden absolviert.
- Stadt- oder Kreisjugendring bzw. andere Jugendverbände Juleica-Ausbildungen, meist in Form einer Woche oder 2–3 Wochenenden.
Voraussetzung für den Antrag ist ein Erste-Hilfe-Zertifikat (nicht älter als 3 Jahre).
Die erfolgreiche Teilnahme an einer Qualifizierungsmaßnahme wird durch den jeweiligen Träger bestätigt. In Einzelfällen kann geprüft werden, ob eine anerkannte pädagogische Berufsausbildung oder ein einschlägiges (Fach-)Hochschulstudium mit deutlichem Bezug zur Kinder- und Jugendarbeit ganz oder teilweise anerkannt wird. Ebenso können in begründeten Ausnahmefällen Qualifizierungen anerkannt werden, die bei Trägern in anderen Bundesländern absolviert wurden, sofern sie den bundesweiten Mindeststandards entsprechen. Näheres regeln die Qualitätsstandards des Bayerischen Jugendrings.
Erstantrag stellen
Du hast die notwendigen Qualifizierungen für die Juleica absolviert, bist 16+ Jahre alt und hast zudem ein Erste-Hilfe-Zertifikat, das nicht älter als drei Jahre ist? Dann bist du bereit, um den Erstantrag online einzureichen.
- Besuche die Juleica Website zum Antrag stellen und registriere dich mit einer E-Mailadresse, die du regelmäßig nutzt. Wähle ein sicheres Passwort aus.
- Träger: wähle deine Ortsjugend aus.
- Beschreibe wann und wo du welche Qualifikation absolviert hast.
- Lade die entsprechenden Zertifikate deiner Qualifikationen als PDF oder Foto(s) hoch.
Achtung: Voraussetzung für den Antrag ist neben den Fortbildungen auch ein Erste-Hilfe-Zertifikat (das nicht älter als 3 Jahre ist).
Die erfolgreiche Teilnahme an einer Qualifizierungsmaßnahme wird durch den jeweiligen Träger bestätigt. In Einzelfällen kann geprüft werden, ob eine anerkannte pädagogische Berufsausbildung oder ein einschlägiges (Fach-)Hochschulstudium mit deutlichem Bezug zur Kinder- und Jugendarbeit ganz oder teilweise anerkannt wird. Ebenso können in begründeten Ausnahmefällen Qualifizierungen anerkannt werden, die bei Trägern in anderen Bundesländern absolviert wurden, sofern sie den bundesweiten Mindeststandards entsprechen. Näheres regeln die Qualitätsstandards des Bayerischen Jugendrings. Für die Anerkennung schreibe einfach eine E-Mail an juleica@thw-jugend-bayern.de in der du deine Ortsjugend, dein Anliegen und deine Qualifikationen (Datum, Träger, Inhalte und ihre Übereinstimmung mit den Qualitätsstandards des Bayerischen Jugendrings) genau beschreibst, sodass wir diese prüfen können.
Ortsjugendbeauftragte:r
Wenn die Qualifizierung der Juleica erfolgreich war, kann auch die Qualifizierung zur:zum Ortsjugendbeauftragten erworben werden (siehe Grafik).
- Juleica-Ausbildung durch THW-Qualifizierungslehrgang Stab 03 (ehemals „Jugend 02“) = Qualifizierung zur:zum Ortsjugendbeauftragten
- Juleica-Ausbildung durch THW-Jugend Bayern Einstiegsseminar und weitere(s) Juleica-Seminar(e) (18h) + Anpassungslehrgang Stab03a (ehemals Jugend02d) = Qualifizierung zur:zum Ortsjugendbeauftragten
- Juleica-Ausbildung durch Stadt- oder Kreisjugendring bzw. andere Jugendverbände + Anpassungslehrgang Stab03a (ehemals Jugend02d) = Qualifizierung zur:zum Ortsjugendbeauftragten
Achtung: Voraussetzung, um sich zu dem Anpassungslehrgang Stab03a (ehemals Jugend02d) anmelden zu können, ist der Besitz einer gültigen Juleica.
Verlängerung
Folgeantrag stellen
Die Juleica ist drei Jahre lang gültig. Wenn bis zum Ablauf der Juleica 8 Zeitstunden zertifizierte Fortbildung absolviert werden, kann sie verlängert werden.
Du möchtest deine Juleica verlängern und hast acht Stunden Fortbildung absolviert und zudem ein Erste-Hilfe-Zertifikat, das nicht älter als drei Jahre ist? Dann bist du bereit, um den Folgeantrag online einzureichen.
- Besuche die Juleica Website und logge dich ein.
- Beschreibe wann und wo du mindestens 8 Stunden Fortbildung absolviert hast.
- Lade die entsprechenden Zertifikate deiner Fortbildung als PDF oder Foto(s) hoch.
Achtung: Für den Antrag auf die Juleica ist neben den erforderlichen Fortbildungen auch ein Erste-Hilfe-Zertifikat notwendig, das nicht älter als drei Jahre sein darf. Bei den Fortbildungen kann es sich entweder um ein Juleica-qualifiziertes Seminar der THW-Jugend Bayern handeln oder um Fortbildungen externer Träger, die den Qualitätsstandards des Bayerischen Jugendrings entsprechen. Ist auf dem Fortbildungszertifikat nicht eindeutig vermerkt, dass es für die Juleica geeignet ist, zum Beispiel durch den Hinweis „Dieses Seminar eignet sich zum Erhalt der Juleica“, schicke deinen Antrag ab und sende direkt eine E-Mail an juleica@thw-jugend-bayern.de. Gib darin einfach deine Ortsjugend, dein Anliegen sowie die entsprechenden Fortbildungen mit Datum, Träger, Inhalten und deren Übereinstimmung mit den Qualitätsstandards des Bayerischen Jugendrings an, damit wir prüfen können, ob deine Fortbildung für den Erwerb der Juleica anerkannt wird.
