Wie alle offiziellen Vereine haben auch wir eine Satzung und Geschäftsordnung. Erst dadurch werden wir als Verein anerkannt. Eine solche Satzung bringt ein paar Pflichten mit sich – aber noch viel mehr Vorteile. Sie ist die Grundlage dafür, dass wir unsere Jugendarbeit selbstbestimmt und demokratisch durchführen können. So können wir eigene Ideen einbringen, immer wieder weiter vorantreiben und haben einen großen Spielraum bei der Ausgestaltung unserer Arbeit. Hinzu kommt, dass wir unsere Mittel selbst verwalten können und weiterhin gefördert werden. Es gibt noch viele weitere Aspekte, die durch eine Satzung und auch die Geschäftsordnung festgeschrieben bzw. geregelt werden – wie z. B. die Wahl einer Landesjugendleitung, die Wahl von Kassenprüfer:innen oder unsere Ziele bzw. unser Zweck. Alle wichtigen Informationen zu unserer Satzung und unserer Geschäftsordnung findet ihr hier:
Hinweise:
Vorlagen für Satzungen und Jugendordnungen für Ortsjugenden erhaltet ihr in der Landesgeschäftsstelle.
Bei Fragen zur Satzungsänderung könnt ihr euch an eure Landesjugendleitung oder an die Landesgeschäftsführerin wenden.